Dr. Andreas Prangl-Grötzl
"BESSER Sehen!"
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Fax: 01 / 596 21 27 – 18

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Führerscheinuntersuchung zur Vorlage beim Amtsarzt

Hier handelt es sich um die amtsärztlich angeordnete fachärztliche Stellungnahme des Augenarztes in Zweifelsfällen. laut § 1. (2.) FSG

 

Diese Stellungnahme hat gemäß Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung zu enthalten:

 

Dies ist eine private Untersuchung, die die Krankenkassen NICHT bezahlen. Diese ist daher von jedem Patienten privat zu bezahlen und kostet EUR 105.-. HINWEIS: Bitte verwechseln Sie diese Führerscheinuntersuchung nicht mit einer Verlängerung eines allfällig befristeten Führerscheins!

 

Mehr erfahren: Auszug aus der Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung

 

* fachärztliche Stellungnahme: diese hat ein Krankheitsbild zu beschreiben und dessen Auswirkungen auf das Lenken von Kraftfahrzeugen zu beurteilen und ist von einem Facharzt des entsprechenden Sonderfaches abzugeben. In dieser ist gegebenenfalls auch die kraftfahrspezifische Leistungsfähigkeit mitzubeurteilen.

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